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Asbestopfer erhalten künftig mehr Unterstützung

In der Schweiz wurde Asbest 1990 verboten. Dennoch manifestieren sich die Probleme damit bis heute – mit zum Teil gravierenden Folgen. Asbestfasern können nach Jahrzehnten Latenzzeit bösartige Tumore auslösen, insbesondere Mesotheliome des Brust- oder Bauchfells. Jährlich erkranken rund 120 Personen neu an einer entsprechenden Asbestkrankheit. Zwanzig bis dreissig dieser Betroffenen haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung, weil keine berufliche Exposition nachgewiesen werden kann.

Zur Schliessung dieser Versorgungslücke wurde 2017 die Stiftung EFA (Entschädigungsfonds für Asbestopfer) gegründet. Sie finanziert Entschädigungen für Personen, die durch Umwelt- oder Freizeitexposition mit Asbest erkrankt sind. Die Stiftung basiert auf freiwilligen Beiträgen aus der Wirtschaft – hauptsächlich aus dem Bau- und Transportgewerbe. Diese Beiträge waren ungenügend, was zu Finanzierungslücken führte.

Das Parlament hat darauf reagiert. Mit 34 zu 1 Stimmen (2 Enthaltungen) hat der Ständerat und mit 130 zu 64 Stimmen der Nationalrat beschlossen, dass die Suva künftig berechtigt ist, Überschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten an den Fonds weiterzugeben. Die Gesetzesänderung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist ein politisch breit abgestützter Entscheid. Damit wird ein struktureller Beitrag zur langfristigen Finanzierung des Fonds geleistet, ohne die Prämienbelastung der Versicherten zu erhöhen. Der Entscheid über allfällige Zuwendungen liegt beim Suva-Rat.

Seit der Gründung der Stiftung EFA wurden rund 140 Personen entschädigt, mit einem Gesamtbetrag von etwa 14 Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Die späte Sichtbarkeit der Erkrankung und die lange Nutzungsdauer asbesthaltiger Produkte machen den Stoff nach wie vor relevant – auch Jahrzehnte nach seinem Verbot.

Die Entwicklung zeigt: Asbest bleibt ein gesundheitspolitisches und soziales Thema mit Langzeitwirkung. Die gesetzliche Anpassung ist eine pragmatische Reaktion auf die Realität betroffener Personen, die bisher durch das soziale Netz gefallen sind.