Häufige Fragen rund um Asbest

Unverbindliche Offerte für einen Asbest-Test einholen

Stopp bei Asbest-Verdacht! Das gilt seit Jahren als Devise im Umgang mit diesem Schadstoff. Weshalb das so ist und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Allgemein

Was ist Asbest?

Einfach gesagt: Asbest ist eine natürlich vorkommende Faser, die aufgrund ihrer Eigenschaften in Baustoffen eingesetzt wurde. Asbest umfasst jedoch verschiedene faserartigen silikatische Minerale, die physikalische Eigenschaften teilen. Der Name stammt aus dem Griechischen und bedeutet “unauslöschlich” oder “ewig”. Genau dies macht auch die Gefahr um Asbest greifbarer – denn unser Körper kann die Fasern nicht abbauen. Mehr zum Thema Asbest erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie lange bleibt Asbest in der Luft?

Bei normaler Abnutzung ist die Luftbelastung meist messbar – aber auch gering. Wenn asbesthaltige Materialien bearbeitet werden, dann gilt höchste Gefahr. Denn die Aufnahme über die Luft ist mit Abstand der häufigst vorkommende Fall. Wie lange Asbest effektiv in der Luft bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab (drinnen/draussen, Raumlüftung, Bearbeitung von Materialien, etc.).

Wie gefährlich ist Asbest?

Asbest ist extrem gefährlich. Die Fasern gelangen über die Atemwege in den Körper und lagern sich in der Lunge ab (bis zu den Lungenbläschen und dem Lungenfell). Aufgrund der faserartigen Struktur und der Beständigkeit vermag der Körper die Fasern nicht abzubauen oder auszuscheiden. Folglich treten Gewebsverletzungen auf, die entzünden und vernarben. Dies wiederum führt zu verschiedenen Krankheiten und Symptomen (Asbestose, Lungenkrebs, Pleuraplaques und weitere), welche Jahrzehnte später auftreten (Latenzzeit i.d.R. 15-45 Jahre).  Asbest ist noch heute für fast die Hälfte aller Todesfälle in der Berufsunfallversicherung verantwortlich (Quelle: Suva).

Verwendung und Verbot

Seit wann gibt es ein Asbest-Verbot in der Schweiz?

Asbest wurde 1990 in der Schweiz verboten. Das Verbot trat am 1. März 1990 in Kraft.

Bis wann wurde Asbest verbaut?

Asbest wurde bis zum Verbot 1990 verwendet und verbaut. Insbesondere Gebäude aus den 60er und 70er Jahren weisen viel asbest-haltige Materialien auf, da die Verwendung in diesen Jahren gipfelte.

Ab wann wurde Asbest verbaut?

Der grossflächige Einsatz von Asbest startete zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der prominenteste Einsatz war Asbestfaserzement (z.B. Eternit). Asbest war bereits zuvor bekannt und wurde beispielsweise für Schutzanzüge oder feuerfeste Textilien verwendet. Die industrielle – und somit massenhafte – Verwendung begann ab 1900.

Verdacht

Was muss ich tun, bei Asbest-Verdacht?

STOP bei Asbestverdacht! Wichtig ist, dass Sie sich, Ihre Kolleginnen und Kollegen wie auch Ihre Mitarbeiter konsequent schützen. Stoppen Sie die Arbeiten und leiten Sie unverzüglich eine Asbest-Probe ein. Die Entnahme der Probe erfordert einen Spezialisten. Agieren Sie nicht in Eigenregie. Die Analyse zeigt auf, ob sicher weitergearbeitet werden kann oder ob eine Asbestsanierung fällig ist. Sie sollten das Resultat nach zwei bis vier Tagen erhalten. Besteht Asbestverdacht und Ihr Arbeitgeber hat die Ermittlungspflicht nicht erfüllt, wenden Sie sich an die Suva. Sie wird sich vor Ort ein Bild machen und die Baustellen allenfalls umgehend schliessend. Ihre Anzeige bei der Suva ist anonym – d.h. die Suva wird Ihre Personendaten nicht Ihrem Arbeitgeber kommunizieren.

Ich habe Asbest eingeatmet - was muss ich tun?

Leider können Sie nur sehr wenig unternehmen, wenn Sie Asbest eingeatmet haben. Es empfiehlt sich, das Ereignis festzuhalten (Wann/Wo/Kontext/etc.) und in ca. 10-15 Jahren einen Untersuch zu planen – kurzfristig kann nichts gemacht oder erkannt werden. Wenn Sie in Ihrem Beruf Asbest eingeatmet haben, ist es zudem wichtig, den Arbeitgeber festzuhalten.  Falls Sie davon ausgehen, dass die Pflichten des Arbeitgebers nicht eingehalten wurden – sprich die Ermittlungspflicht wurde nicht erfüllt oder missachtet, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie möglichst präventiv handeln und sich selbst schützen. D.h. Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sofort unterbinden.  Wurde die Ermittlungspflicht mutmasslich missachtet und ein Schaden ist entstanden, besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige – d.h. eine zivilrechtliche Klage.  Wird die Ermittlungspflicht missachtet und sie sollen mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, wenden Sie sich umgehend an die Suva. Sie bietet die Möglichkeit einer “anonymen Anzeige” (Ihre persönlichen Daten sind geschützt) und darauffolgende wird die Suva die Baustelle sofort untersuchen und allenfalls gleich schliessen.

Welche Menge Asbest ist gefährlich?

Es gelten die von der Suva publizierten Grenzwerte. Die Faserkonzentration bei Gebäudenutzern darf nicht über 1000 lungengängige Asbestfasern (LAF) pro Kubikmeter Luft übersteigen. Für Wohnräume bestehen keine verbindlichen Grenzwerte – wobei sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ebenfalls für die Obergrenze von 1000 LAF/m3 ausspricht.

Welche Rechte habe ich als Mitarbeiter*in?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer zu schützen und deren Gesundheit gebührend zu berücksichtigen (OR Art. 328 und UVG Art. 82). Es sind alle nötigen Schutzmassnahmen zu treffen, die nach dem aktuellen Erfahrungs-, Wissens- und Technikstand vorhanden sind. Konkrete Schutzmassnahmen finden sich in der EKAS-Richtlinie 6053 und verschiedenen Merkblättern/Dokumentationen.

Asbest erkennen

Wie erkenne ich Asbest?

Wir schreiben es nochmals: Stopp bei Asbestverdacht! Schalten Sie sofort einen professionelle*n Schadstoff-Diagnostiker*in ein, um den Verdacht zu prüfen. Asbest kann nicht über die Sinne erkannt werden – es ist nicht sichtbar und riecht nicht. Mehr zum Thema Asbest erkennen finden Sie hier.

Wie sieht Asbest aus?

Asbestfasern kommt meist in Kombination mit anderen Baustoffen vor. Das Auge dient also nicht als zuverlässiger Indikator für Asbest. Die Asbestfasern selbst sind grau bis grünlich-grau.

Wie funktioniert ein Asbest-Test?

Bei einem Asbest-Test werden Proben von verdächtigen Materialien entnommen und in einem Labor analysiert. Die Probe wird von einem professionellen Diagnostiker entnommen. Der Befund wird innerhalb weniger Tage verfügbar sein.

Welche Arten von Proben gibt es?

In der Regel werden drei Arten von Proben angefragt. Material-, Staubproben und Lufmessungen.

Für einfache Materialproben bieten wir unser Asbest-Kit. Sobald die Materialproben komplexer sind oder im Rahmen einer Baubewilligung geschehen, muss diese von einem Gebäudediagnostiker vorgenommen werden. Dasselbe gilt für Staubproben, denn es handelt sich um eine potentiell gefährliche Exposition.

Eine Messung von Asbest in der Luft geschieht über eine Raumluftmessung. Hier erfahren Sie mehr zur Asbest-Raumluftmessung.

 

Kann ich selbst einen Test machen?

Im Falle einer einfachen Materialprobe  kann die Probe selbst eingesendet werden (Entnahme ohne grosse mechanische /maschinelle Einwirkung möglich – z.B. kein Bohren, Fräsen, Schleifen). 

Wir bieten unser Asbest-Kit für CHF 35.- zur Entnahme von einfachen Materialproben an. Es enthält die nötige Schutzausrüstung und eine Anleitung zur Entnahme der Proben.

Erfahren Sie hier mehr über die Selbstentnahme und den Asbest-Schnelltest von Materialproben.

Kann ich Asbest in der Luft messen?

Ja, Asbest Luftmessungen sind üblich. Insbesondere nach Asbestsanierungen oder auch während Sanierungen, wo nachträglich Asbest-Verdacht aufkommt. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Kontrolle.

Erfahren Sie hier mehr über Asbest Luftmessungen, deren Ablauf und Kosten.

Gibt es eine Pflicht für Ermittlung?

Der Bauherr hat die Verantwortung und trägt die Kosten für einen Asbesttest. Dieser muss bei Umbau-, Instandhaltungs- oder Rückbauarbeiten vorgenommen werden, sofern Asbestverdacht besteht (Gebäude vor 1990 errichtet).

Asbest-Sanierung

Was muss ich rund um Asbestsanierungen wissen?

Bei einem positiven Befund von Asbest müssen die Bauarbeiten sofort unterbrochen und eingestellt werden. Der zuständige Unternehmer muss den Bauherrn benachrichtigen (BauAV, ARt. 3) und das weitere Vorgehen muss abgesprochen werden. Dies kann die Entfernung der asbesthaltigen Materialien bedeuten oder aber die Sicherstellung, dass bei späteren Arbeiten nicht unwissentlich Asbestfasern freigesetzt werden. Dazu kann asbesthaltiges Material gekennzeichnet oder dokumentiert werden (EKAS-Richtlinie 6053 Asbest). Der Bauherr muss den Informationsfluss sicherstellen und trägt die Verantwortung.

Wie viel kostet eine Asbest-Sanierung?

Viele Faktoren bestimmen die Kosten einer Asbestsanierung. Aus diesem Grund wird vorab ein Sanierungskonzept erarbeitet, um die Kosten und den Umfang genau abzustecken. Ideal lesen Sie unseren Beitrag rund um Asbestsanierung und machen sich ein Bild dazu.

Gibt es eine Abschlusskontrolle?

Ja, nach einer Asbestsanierung muss eine Abschlusskontrolle über eine Raumluftmessung geschehen. Sie können bei uns eine unabhängige Abschlussmessung anfragen.

Asbest-Test benötigt?

Nutzen Sie unser Anfrageformular, um eine unverbindliche Offerte für einen Asbest-Test zu erhalten.