VOC – Messung, Analyse und Info

Unverbindliche Offerte für VOC-Messung einholen
VOC (volatile organic compounts) steht für eine Gruppe flüchtiger organischer Verbindungen, welche als Lösungsmittel in der Industrie angewendet werden. Damit sind sie in Lacken, Farben oder Reinigungsmitteln enthalten. Wenn die Stoffe in die Luft gelangen, haben diese eine schädigende Wirkung auf die Gesundheit und die Umwelt. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema VOC und können eine unverbindliche Anfrage für eine Raumluftmessung aufgeben.

VOC Bedeutung und Definition

Flüchtige organische Verbindungen sind Stoffe, welche sich leicht in Gas verwandeln. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde oder organische Säuren. Viele Lösungsmittel, Flüssigbrennstoffe oder weitere synthetische Substanzen beinhalten VOCs. In der Luft treten diese Verbindungen praktisch überall auf. Es dreht sich also um eine Vielzahl von Substanzen, die sehr häufig vorkommen und sehr unterschiedliche Eigenschaften hervorrufen.

Man unterscheidet zwischen VVOC (sehr flüchtige organische Verbindungen) und SVOC (semi-flüchtigen organischen Verbindungen). Die Summe aller vorkommenden VOCs ergibt den TVOC-Wert (total volatile organic compounds). 

Sollte der Verdacht auf eine akute oder chronische Gesundheitsgefahr durch VOCs in der Raumluft bestehen, empfiehlt es sich, eine Probenahme und Raumluftanalyse durch Fachleute durchzuführen. Durch eine VOC-Messung können potenzielle Schadstoffquellen in der Raumluft ermittelt werden. In der Regel ermöglicht eine Inspektion des Gebäudes und Befragungen der Bewohnerschaft nach der VOC-Analyse die Identifizierung der möglichen Quelle der Schadstoffbelastung in der Raumluft.

Einfluss auf die Gesundheit

In der Regel sind die Konzentrationen einzelner VOCs sehr niedrig und stellen kein Gesundheitsrisiko dar. Konzentrationen, die möglicherweise gesundheitliche Auswirkungen haben könnten, können direkt durch Bau- oder umfangreiche Renovierungsarbeiten oder durch unsachgemässe Arbeitsprozesse oder den massiven Einsatz ungeeigneter Produkte entstehen. Dies kann Symptome wie Geruchsbelästigung oder Reizungen der Atmung und Augen hervorrufen. Auch das Reizungen des Nervensystems oder Allergien können auftreten. Hier spricht man von dem Begriff “SBS” (Sick Building Syndrom = Gebäudebedingtes Krankheitssyndrom).

Langfristig können krebsfördernde, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung auftreten. Werden solche Wirkungen von VOCs identifiziert, werden diese Stoffe in der Regel verboten und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Für einige häufig vorkommende und gesundheitsschädliche VOC gibt es Grenzwerte.

Ein popluäres Beispiel für eine krebsergegende VOC-Verbindung ist Benzol (C6H6). Benzol ist ein flüchtiger Stoff aus Erdölprodukten und Autoabgasen. Dieser tritt bei Verbrennung von Treibstoff auf und wirkt krebserregend.

Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen und Menschen mit einem schwachen Immunsystem.

Grenzwerte in der Schweiz

Leider gibt es in der Schweiz – wie auch in Europa – keine verbindlichen Regelungen für die Qualität der Innenraumluft. Lediglich zwei Ausnahmen bestehen: Erstens für die Radonkonzentration in Gebäuden (Strahlenschutzverordnung StSV, 3. Abschnitt, Art 110ff) und zweitens für Arbeitsplätze. Da sind Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft festgelegt in Form von maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) zur Verhütung von Berufskrankheiten (gestützt auf Arbeitsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten). Zudem gibt es einige Rechtserlasse, welche Anforderungen an die Innenraumbedinungen festschreiben. Mehr dazu in den häufigen Fragen.

TVOC-Messkonzept und Grenzwerte

Die Herausforderung bei VOCs ist sicherlich auch, dass ein komplexes, zeitlich und räumlich variables Gemisch beurteilt werden muss. Hinzu kommt, dass in dieser Stoffgruppe noch viele Fragen unbeantwortet sind und Daten fehlen. Ein Konzept, welches für die Messung von VOCs beigezogen wird, ist der TVOC-Wert (total volatile organic compounds). Das Konzept ist nicht toxikologisch begründet und kann nicht als Kriterium zur Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen herangezogen werden.

Das Konzept beschreibt, dass bei Gehalten unter 200-300 µg/m³ nicht mit gesundheitlichen Beschwerden zu rechnen ist. Bei Konzentrationen über 25’000 µg/m³ sind Kopfschmerzen und weitere neurotoxische Wirkungen möglich. In den Bereichen dazwischen sind in Wechselwirkung mit anderen Expositionsparametern Beeinträchtigungen möglich. Eine eindeutige Wirkungsbeziehung aus den TVOC-Gemischen sind nicht final belegt. Mit der Zunahme der Gehalte korrespondierte jedoch auch die Zunahme der Wahrscheinlichkeit von Beschwerden – insbesondere von sensorischen Beeinträchtigungen.

Hygienische Bewertung von TVOC-Werten und Empfehlungen für Massnahmen

Stufe Konzentrationsbereich [mg/m³] Hygienische Bewertung
1 ≤ 0,3 mg/m³ Hygienisch unbedenklich. In der Regel keine Beschwerden
2 > 0,3-1 mg/m³ Hygienisch noch unbedenklich, soweit keine Richtwertübeschreitung für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen.
3 > 1-3 mg/m³ Hygienisch auffällig.

Nutzung bei Räumen, die regelmäßig genutzt werden, nur befristet akzeptabel (< 12 Monate).
Innerhalb von ca. 6 Monaten sollte TVOC-Konzentration deutlich unter den anfangs gemessenen TVOC-Wert abgesenkt werden.

4 > 3-10 mg/m³ Hygienisch bedenklich.

Nutzung bei Räumen, die regelmäßig genutzt werden, nur befristet akzeptabel (< 1 Monat).
Die TVOC-Konzentration sollte innerhalb eines Monats unter 3 mg/m³ abgesenkt werden.

5 > 10 mg/m³ Hygienisch inakzeptabel.

Raumnutzung möglichst vermeiden. Ein Aufenthalt ist allenfalls pro Tag stundenweise/zeitlich befristet zulässig. Bei Werten oberhalb von 25 mg/m³ ist eine Raumnutzung zu unterlassen.
Die TVOC-Konzentration sollte innerhalb eines Monats unter 3 mg/m³ abgesenkt werden.

TVOC-Messung benötigt?

Nutzen Sie unser Anfrageformular, um eine unverbindliche Offerte zu erhalten.

VOC Messung

Wenn in der Wohnung oder im Eigenheim gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten und ein Zusammenhang mit VOC vermutet wird, ist die Suche nach den Quellen meist schwierig. Hier kommen Raumluftmessungen zum Zuge. Sie messen die Konzentration von VOCs in der Raumluft und sollen helfen, einen Nachweis und mögliche Ursachen des Ursprungs aufzuzeigen. Zudem kann im Falle von hohen VOC-Konzentrationen weiterer Rat (bspw. der kommunalen Gesundheitsämter) eingeholt werden. Sind die Quellen der VOC-Belastung eindeutig ermittelt, muss situativ über ihre Beseitigung entschieden werden: Je nach Art und Umfang der möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung, nach Höhe und zu erwartendem Rückgang der VOC-Konzentration sowie den Kosten. Mögliche Massnahmen sind die Entfernung, aber auch die Isolation oder Behandlung der Quelle.

In der Regel werden für die Ermittlung von akut und lokal wirkenden Reizstoffen oft Kurzzeitprobenahmen verwendet, während für Substanzen mit systemischer und chronischer Wirkung meist Langzeitprobenahmen durchgeführt werden. Kurzzeitmessungen erstrecken sich über einige Minuten bis hin zu einigen Stunden, während Langzeitmessungen von mehreren Stunden bis hin zu einigen Tagen oder Wochen dauern können.

Nutzen Sie unser Anfrageformular für eine Raumluftmessung, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Kosten einer VOC Messung

VOC können auf verschiedene Arten gemessen werden. Es gibt bereits für wenige 100 Franken Sensoren, die die VOC-Konzentration in der Luft messen. Test-Kits für Raumluftmessung erhalten Sie für mehrere Hundert Franken (i.d.R. zwischen CHF 600.- bis 900.-). Und ein profesisonelles Mess-Setup mit einem Diagnostiker kostet rund CHF 1’500.- bis 2’500.-. Mehr über den Ablauf und die Kosten einer Raumluftanalyse finden Sie hier.

Wenn eine gesundheitliche Belastung über die Raumluft oder ein Verdacht davon besteht, empfehlen wir nur die professionelle Raumluftanalyse. Sie ist zuverlässig und erfolgt in Zusammenhang mit einer kompetenten Beratung. 

VOC-Lenkungsabgabe sorgt für Rückfluss

Die Lenkungsabgabe wird in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) geregelt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2000 und umfasst einen Abgabesatz von CHF 3.- pro Kilogram VOC. Sie wird erhoben bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. auch bei der Herstellung in der Schweiz. Werden Produkte exportiert, geschieht eine Rückerstattung.
Das Gesetzt schreibt vor, dass die Erträge der VOC-Lenkungsabgabe (zusammen mit den Einnahmen der CO2-Abgabe) via Krankenversicherer an die Schweizer Bevölkerung zurückfliesst. Im Jahr 2023 hat jede Person CHF 61.20 erhalten. Diese folgt aus der oben beschriebenen Rückverteilung.
Diese Lenkungsabgaben haben dafür gesorgt, dass die VOC-Emissionen von ca. 150’000 Tonnen pro Jahr (2000) auf ca. 75’000 Tonnen pro Jahr (2020) gesenkt werden konnten. D.h. die VOC-Emissionen konnten dank den Lenkungsabgaben innerhalb von 20 Jahren halbiert werden.

Häufige Fragen rund um VOCs

Welche Quellen von VOCs gibt es?

VOC gelangen über viele Quellen in die Luft. Dies können auch biologische Prozesse sein, wie beispielsweise der menschliche Stoffwechsel, Stoffwechsel von Pflanzen, Fäulnis oder Verwesung. Problematischer sind die Quellen technischer Prozesse. Hier gelangen die VOC über unvollständige Verbrennung (Fahrzeugemissionen) oder als flüchtige Nebenprodukte in die Luft. Im Innenbereich sind das z.B. Farben, Lacke, Klebstoffe oder Reinigungsmittel, welche sich verflüchtigen. Auch Körperpflegeprodukte (Sprays), Tabakrauch oder gar die Zubereitung gewisser Lebensmittel sind von Bedeutung.

Wie werden VOCs freigesetzt?

Wir fokussieren uns auf die gesundheitsschädlichen Ursprünge: Kurzfristig werden die VOCs durch Verdunstung (z.B. Lösungsmittel, Brennstoffe) oder beim Trocknen von flüssigen/paströsen Produkten in die umgebende Luft freigesetzt. Es gibt jedoch auch stärker gebundene VOC-Quellen wie z.B. von Produktoberflächen (Materialemissionen), Rückständen von Reinigung oder in Kunststoffen (Monomere), Hilfsstoffe wie Weichmacher, Stabilisatoren, Katalysatoren oder Antioxidationsmitteln.

Was kann ich im Alltag tun gegen VOCs?

In Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen, sind die VOCs im Innenbereich zu fokussieren. Wir sitzen viel drinnen und sind so auf eine gute Raumluftqualität angewiesen. VOCs können zwar auch von aussen ins Gebäude eindringen – in der Regel sind jedoch die im Raum entstehenden problematisch. Deshalb gilt eine effiziente Belüftung als bestes Mittel der VOC-Konzentration entgegenzuwirken.
Wir sollten zudem den Verbrauch auf emissionsarme und schadstoffarme Produkte und Materialien konzentrieren. Dafür gibt es auch Produkt-Labels wie “Blauer Engel”.

Gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte oder Regeln?

Leider gibt es in der Schweiz – und auch in Europa – keine Regeln, welche die VOC-Konzentration festhalten. Es gibt jedoch verschiedene Rechtserlasse, welche die Anforderungen an die Innenraumbedingungen festhalten. Hier ein Auszug davon:

  • Gemäss der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsvorsorge) hat der Arbeitgeben die Arbeitnehmer vor schädigenden und auch belästigenden physikalische, chemische oder biologische Einflüssen schützen. Die ArGV 3 geht damit über die Einhaltung der MAK-Werte hinaus. Sie hält weiter fest, dass Baumaterialien zu verwenden sind , die nicht zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen und Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Tabakrauch zu schützen sind (Art.19 Nichtraucherschutz).
  • Das Bauproduktegesetz hält fest, dass Bauprodukte brauchbar sein müssen. Dazu müssen sie u.a. den Anforderungen an Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz genügen. Die Anforderungen werden in harmonisierten Normen konkretisiert. Diese Normen fehlen aber noch weitgehend. Zur Zeit werden im CEN die Grundlagen für eine einheitliche Prüfung der freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten in die Raumluft, Boden und Wasser erarbeitet (CEN/TC 351 Construction Products – Assessment of release of dangerous substances). Auf der Basis der Prüfung können dann Bauprodukte in Emissionsklassen eingeteilt und entsprechend dekaliert werden (wie heute bei Formaldehyd aus Holzwerkstoffen)
  • In Bezug auf Anforderungen an Gebäude sind die Kantonalen Baugesetze zentral. In den meisten Kantonen ist darin der Grundsatz festgehalten, dass ein Gebäude die Nutzer bzw. Bewohner nicht gefährden darf. Bezüglich der konkreten Anforderungen wird auf die anerkannten Regeln der Baukunde verweisen. Die anerkannten Regeln der Baukunde sind in technischen Normen (SIA) und Richtlinien (z.B. SWKI, Bereich Lüftung) festgeschrieben. Diese enthalten für physikalische Einflüsse (insbes. thermische Behaglichkeit) und für die allgemeine Raumluftquaität während der Nutzung (Indikator CO2 und dazugehörige notwendige Frischluftmengen) konkrete Anforderungen. Normen und die darin festgehaltenen Anforderungen sind per se nicht rechtsverbindlich, können jedoch im Streitfall Gesetzeschrakter erlangen: Es wird vermutet, dass derjenige, der sich nach den Normen richtet, auch die übergeordnete allgemein formulierte Schutzzielanforderung erfüllt.
  • Weiter ist auch das Mietrecht hervorzuheben. Gemäss Art.256 OR ist der Vermieter verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten. Der Mieter wiederum ist gemäss Art. 257 OR verpflichtet, die Mietsache (Räume, Gebäude) sorgfältig zu gebrauchen und auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
  • Je nach Sachlage sind weitere Regelungen betroffen, etwa die Bestimmungen der Luftreinhaltung, etwa wenn Abluft aus einem Industrie/Gewerbebetrieb nicht wie gefordert über Dach abgeführt wird und stattdessen in Wohnungen gelangt.

Quelle: Rechtliche Grundlagen am Beispiel der Stadt Zürich (SVLW – Schweizer Verein Luft- und Wasserhygiene)

 

Links und Quellen