Asbest in der Schweiz – Info, Verbot und mehr
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Von der wertvollen Mineralfaser zum verbotenen Schadstoff. Die für die Industrie wertvolle Faser wurde im 19. Jahrhundert lange verarbeitet, bis man deren gefährlichen Effekt entdeckte und Asbest in vielen Teilen der Welt verboten wurde. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Asbest, die Definition, deren Geschichte und weiteren Themen.
Eine Definition: Was ist Asbest?
Unter Asbest fasst verschiedene natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale zusammen. Sie kommen in verschiedenen Gesteinen der Erdkruste vor – meist enthalten in Felsmaterial. Der Name Asbest kommt aus dem Griechischen und steht für “ewig” oder “unauslöschlich”. Der Herkunft des Begriffs deutet also bereits auf die hohe Beständigkeit von Asbest hin. Zur Gewinnung von Asbestfasern wurden Asbestminen angelegt – noch heute wird in verschiedenen Teilen der Welt Asbest abgebaut. Dabei unterscheidet man Asbest in zwei Gruppen: Serpentin-Asbest (Weissasbest-Chrysotil) und Amphibol-Asbest (Krokydolith/Blauasbest, Amosit/Braunasbest). Die Lunge ist fähig, sich vom Weissasbest zu befreien – nicht aber beim Amphibol-Asbest. Dieser bleibt in der Lunge und richtet Schaden an.
Eigenschaften von Asbest
Asbest vereinbart mehrere begehrte Eigenschaften, was sie besonders beliebt machte im Bereich Industrie und Technik.
- Hitzebeständigkeit (bis 1’000°C)
- Säurebeständigkeit / Resistenz gegen Chemikalien
- Hohe Zugfestigkeit/Elastizität
- Hohe thermische und elektrische Isolierfähigkeit
- Kann sehr gut verarbeitet werden (z.B. mit Bindemittel)
Ein Rückblick in der Geschichte
Die erste Erwähnung von Asbest geht auf eine Zeit vor Christus zurück (3. Jh. vor Christus – Erwähnung im Buch über Steine von Theophrast). Die ersten Verwendungen von Asbest zeigen auf die “Ewige Flamme von Athen” (Docht aus Asbest auf der Akropolis). Dabei waren Textilien aus Asbest sehr teuer und elitär – d.h. lediglich sehr wohlhabende Individuen vermochten sich dies zu leisten. In Form von unbrennbaren Textilien, welche Raum für Verwunderung oder Mythen liesen. Anfang 19. Jahrhundert fand Asbest mehr und mehr Anwendungsmöglichkeiten – sei es weiterhin als Textilien oder aber auch als Verbundwerkstoffe. Beispielsweise wurde 1901 in Österreich ein Patent zur Herstellung von Kunssteinplatten eingereicht. Asbest wurde auch “Wunderfaser” genannt, denn dank den einzigartigen Eigenschaften wie Beständigkeit, Isolierfähigkeit und mehr war sie in der industriellen und technischen Verwendung äusserst begehrt. Die industrielle Verarbeitung und Aufbereitung startete in den 30er Jahren in einem neuen Ausmass – ein wahrer Asbest-Boom trat ein. Die Fasern wurden bei über 3’000 Produkten verarbeitet. Die Verwendung zur Herstellung von Baustoffen gipfelte in den 60er und 70er Jahren (überwiegend Asbestzement).
Asbest – Verboten in der Schweiz seit 1990
Das Einatmen von Asbestfasern ist extrem gefährlich und gesundheitsschädigend. Eingeatmeter Asbeststaub lagert sich in den hintersten Ecken der Lunge ab. Aufgrund der Grösse (100x dünner als ein menschliches Haar) und der pfeil-artigen Form gelangt es dahin und kann nicht mehr abgebaut oder entfernt werden. Daraus entstehen schleichend Probleme, welche oft erst Jahrzehnte später zum Vorschein treten – in Form von Asbestose, Krebs oder weiteren Krankheiten.
Diese schädliche Wirkung von Asbest wurde in den 60er und 70er Jahre entdeckt – wobei die Asbestlobby die Gefahren längere Zeit herunterzuspielen vermochte. 1975 wurde schlussendlich Sprizasbest verboten und erst am 1. März 1989 trat in der Schweiz ein weitgehendes Asbestverbot in Kraft. Das Verbot trat per 1. März 1990 in Kraft.
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Asbest und die Suva
Die Schweizerische Unfallversicherung Suva spielt eine wichtige Rolle in der Prävention, dem Verbot, der Dokumentation und Aufarbeitung rund um Asbest. Sie stellt wichtige Informationsmaterialien zum Umgang mit Asbest zur Verfügung und schützt Arbeitnehmende Personen in ihrem Berufsalltag. Die durch Asbest verursachten Todesfälle belaufen sich weiterhin auf über 100 Todesfälle jährlich. Bis 2040 sollen noch über 3’000 Todesfälle aufgrund Asbest geschätzt werden. Dies aufgrund des schleichenden Verlaufs möglicher Krankheiten wie Mesotheliom (bösartiger Tumor des Brustfells).
Asbest erkennen
Asbest kann grundsätzlich in allen Gebäuden vorkommen, welche vor 1990 erstellt wurden. Asbest riecht nicht, strahlt nicht und ist visuell schwer zu erkennen. Das macht es besonders schwierig für Laien und bedarf deshalb meist die Unterstützung von Spezialfirmen. In diesem Artikel finden Sie mehr Informationen zur Asbest-Erkennung. Zudem finden Sie Bereiche in Gebäuden, wo Asbest oft verwendet wurde und welche Produkte Asbest enthalten.
Asbest testen
Bei Asbest-Verdacht ist höchste Vorsicht geboten. Gebäude, welche vor 1990 gebaut wurden und saniert oder abgerissen werden, sollten einen Asbest-Test machen. Oft ist ein Asbest-Test auch eine Vorgabe, welche die Baukommission entsprechend mitgibt. Jedoch liegt nicht bei allen Tätigkeiten und Umbauten ein Baugesuch mit Vorlage vor. Deshalb sollten möglichst viele Menschen und Unternehmen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie vor der Verarbeitung von Materialien eine Asbestanalyse machen. Mehr rund um das Thema Asbest-Tests finden Sie hier.
Asbest entsorgen
Die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ist Sache von Spezialfirmen. Sobald asbesthaltige Materialien entfernt oder bearbeitet werden müssen, bedarf es spezieller Schutzausrüstung und Ausbildung. Deshalb sollten Laien lediglich gebundene Produkte wie Blumenkasten selber entsorgen. Alles andere gehört in die Hände von geschulten Fachpersonal und den kantonalen Behörden. Mehr zum Thema Asbest-Entsorgung finden Sie hier.
Asbestsanierung
Bei einem positiven Asbest-Befund ist eine Asbestsanierung nötig. Diese wird durch Spezialfirmen abgewickelt und bedarf besonderen Schutzmassnahmen – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen rund um die Asbestsanierung, deren Ablauf und zu den Kosten.
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