Begriffe und Definitionen
Was sind Asbestplatten?
Asbestplatten waren beliebte Platten aus Asbestzement, welche aufgrund Ihrer Beständigkeit oft eingesetzt wurden – primär auch zur Bedachung von Unterständen oder zur Verkleidung von Gebäuden.
Was ist Eternit?
Eternit ist ein Produkt – bzw. eine Handelsmarke – welche noch heute im Markt angeboten wird. Sie gehört zur belgischen Etex-Gruppe, welche sich auf Baustoffe spezialisiert hat.
Der Begriff «Eternit» wird mitunter als Synonym für Faserzementplatten verwendet und steht so in einem historischen Kontext zu Asbestplatten.
Die heute angeboteten Faserzementplatten (typisch Wellplatten) sind selbstverständlich frei von Asbest. Der Begriff blieb jedoch haften und wird noch heute im Kontext rund um Asbest gesucht.
Was ist Asbestzement?
Asbestzement war der Rohstoff aus welchem die Asbestplatten bestanden. Hierzu wurden Asbestfasern mit Zement vermischt und so festgebunden (Asbestanteil ca. 10-20%).
Restriktionen und Vorgaben
In Deutschland ist der Umgang mit Asbest durch strenge Vorschriften geregelt (TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519) und in der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)). Insbesondere bei der Reinigung von Asbestplatten ist höchste Sorgfalt geboten. Methoden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen könnten, wie der Einsatz von Hochdruckreinigern oder Schleifwerkzeugen, sind verboten.
Bei der Reinigung von Asbestplatten ist eine differenzierte Herangehensweise erforderlich, die auf dem Beschichtungszustand der Platten basiert. Die Reinigung unbeschichteter Asbestplatten ist generell untersagt, da die Gefahr einer raschen Freisetzung von Asbestfasern besteht. Im Gegensatz dazu ist bei beschichteten Asbestplatten besondere Vorsicht geboten: Es dürfen keine Reinigungsgeräte oder -methoden verwendet werden, die dazu führen könnten, dass die Oberflächenschicht abgetragen wird.
Die Reinigung von Asbestplatten ist nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig: Einsatz von drucklosem Wasser und der Gebrauch von Schwämmen oder anderen schonenden Werkzeugen, die keine Oberflächenschäden verursachen (d.h. keine Hoch- und Niederdruckreiniger und auch kein Abschleifen/Abbürsten). Trotz dieser Reinigungsmethoden wird generell davon abgeraten, ein Dach zu reinigen, wenn dort Asbest vermutet wird. Das Risiko der Freisetzung gefährlicher Asbestfasern während der Dachreinigung ist einfach zu hoch und sollte daher vermieden werden.
Die Suva in der Schweiz hebt die Bedeutung von Sicherheitsmassnahmen bei der Asbestsanierung hervor. Die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung und die Einhaltung spezifischer Arbeitsmethoden sind entscheidend, um das Risiko einer Asbestexposition zu minimieren.
Hinzukommen, dass Sicherheitsmassnahmen bei Arbeiten auf Dächern ebenfalls berücksichtigt werden müssen (z.B. Sicherung gegen Absturz- und Durchbruchgefahr oder Sicherung durch herabstürzende Gegenstände).
Umfassende Sicherheitsmassnahmen nötig
- Fachgerechte Risikobewertung: Bevor mit der Reinigung begonnen wird, sollte eine genaue Bewertung des Asbestrückstands erfolgen (Asbest-Test). Diese muss von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.
- Informationspflicht: Informieren Sie Personal und involvierte Personen umgehend über die Gefahren und die potenziell bevorstehenden Arbeiten.
- Einsatz von Spezialausrüstung: Geeignete Atemschutzmasken (FFP3) und Schutzkleidung (Schutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6, Sicherheitsschuhe und Handschuhe) sind unerlässlich, um die Arbeiter vor Asbestfasern zu schützen. Auch die Verwendung von Werkzeugen, die eine Freisetzung von Fasern verhindern, ist essenziell.
- Abgrenzung und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche: Die zu reinigenden Bereiche müssen klar abgegrenzt und als Gefahrenzone gekennzeichnet werden, um eine unbefugte Betretung zu verhindern. Bei Reinigungsarbeiten ist sicherzustellen, dass Bauwerksöffnungen von Räumen im unmittelbaren Arbeitsbereich geschlossen sind und weder Asbestfasern noch belastetes Wasser in Innenräume eindringen können.
- Sorgfältige Entsorgung: Asbesthaltige Materialien müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sicher entsorgt werden. Dies schliesst eine korrekte Verpackung und Kennzeichnung des gefährlichen Abfalls ein.
- Nachbereitung und Kontrolle: Nach der Reinigung ist eine gründliche Reinigung und Kontrolle der Arbeitsbereiche erforderlich, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern zurückbleiben.
Strafen bei Missbrauch und Verstoss – ein Beispiel aus Deutschland
Personen, die entgegen der gesetzlichen Vorschriften ihre Asbestplatten unrechtmässig säubern, setzen sich dem Risiko einer Geldbusse aus – und riskieren ihre Gesundheit. Die Höhe der Strafe wird von den jeweiligen Gerichten festgelegt und hängt vom Umfang des verursachten Schadens ab. Ein Fall aus dem Jahr 2007 in Schwaben verdeutlicht dies: Ein Mann wurde zu einer Geldstrafe von EUR 1’500.- verurteilt, nachdem er sein Dach nur mit einem Besen gereinigt hatte. Das Gericht befand, dass jegliche Reinigung von Asbestplatten, die zu Abrieb führen könnte, unzulässig sei. Zusätzlich hatte der Mann die Dachrinne mit einem Hochdruckreiniger gesäubert und dabei das Dach berührt, wodurch Asbestfasern freigesetzt wurden.
Fazit: Asbestplatten entfernen und ersetzen lassen
Die Reinigung von Asbestplatten erfordert ein hohes Mass an Fachwissen und Sorgfalt. Die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen ist entscheidend, um das Risiko einer Asbestexposition zu minimieren. Bauherren und Sanierungsteams müssen sicherstellen, dass alle Arbeiten den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Gesundheit der Beteiligten geschützt wird.
Bei positivem Asbestbefund auf dem Dach sollte eine Asbestsanierung in Betracht gezogen werden, da sie meist die sinnvollere Lösung ist. Eine solche Sanierung entfernt nicht nur die gefährlichen Asbestfasern von Ihrem Eigentum, sondern bietet auch die Gelegenheit, eine neue Dacheindeckung anzubringen, die optisch ansprechender ist und den Wert Ihrer Immobilie steigern kann.
Weitere Infos rund Entsorgung und Reinigung
Asbestplatten entsorgen
Asbestplatten enthalten per Definition Asbest. Das heisst, Sie müssen von Fachkräften demontiert und entsorgt werden. Die Asbestabfälle (inkl. Schutzausrüstung) müssen den Vorlagen entsprechen und in Deponien gebracht werden, welche Asbestabfälle annehmen. Mehr rund um die Entsorgung von Asbestplatten.
Eternit entsorgen
Falls die zu entsorgenden Eternit-Platten asbestfrei sind, können Sie über eine übliche Deponie entsorgt werden. Die Kosten dafür liegen – je nach Deponie und Kanton – zwischen CHF 100.- und 400.- pro Tonne. Haben Eternit-Platten kein Asbest können Sie auch ohne Gefahr gereinigt werden.
Sofern die Eternit-Platten asbesthaltig sind, müssen diese unter besonderen Umständen entsorgt werden. Die Asbestabfälle (inkl. Schutzausrüstung) müssen den Vorlagen entsprechen und in Deponien gebracht werden, welche Asbestabfälle annehmen. Auf dieser Seite finden Sie mehr über das Thema Asbest entsorgen.
Zusatz: Eternit ohne Asbest reinigen
Natürlich können Sie asbestfreie Eternitplatten problemlos reinigen. Dazu gibt es verschiedene Artikel, welche die Reinigung von Eternitplatten thematisieren (z.B. auf der offiziellen Webseite von Eternit). Je nach Art der Verschmutzung empfiehlt sich eine andere Vorgehensweise (Druckreinigung, Zwei-Komponenten-Reinigung, etc.). Wichtig ist, dass Sie erst Klarheit schaffen, bevor Sie sich um die Reinigung von Eternit oder sonstigen Faserzementplatten kümmern.
Ist das Eternit asbesthaltig?
Bevor Sie Eternitplatten reinigen, müssen Sie wissen, ob diese asbesthaltig sind. Dafür müssen Sie eine Asbestanalyse vornehmen – bzw. einen Asbest-Test machen.
Für Eternit können Sie unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorkehrungen selbst eine Probe entnehmen und diese zur Analyse geben.
Für die Entnahme und Analyse der Probe können Sie unser Asbest-Kit nutzen. Das Kit kostet CHF 35.- (inkl. Porto + MWST). Hinzu kommen die Kosten für die Laboranalyse, welche von der Anzahl Proben abhängt.
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